Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anordnungen zur Haltung eines Hundes; Gefahrenprognose; Zeitablauf zwischen Beißvorfall und Bescheidserlass
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Schäden durch Tiere - Hund
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils ist immer schon dann erfüllt, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt haben (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00 ). - VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053
Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Denn bei großen und kräftigen Hunden kann eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG selbst dann getroffen werden, wenn es noch nicht zu Beißvorfällen gekommen ist (vgl. BayVGH vom 9.11.2010 NVwZ-RR 2011, 193), weil von ihnen trotz "normaler Aggressivität" Gefahren ausgehen. - VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind ihm sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 ).
- BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Eine konkrete Gefahr liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn in einem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (BVerwG vom 18.12.2002 Az. 6 CN 1/02 ). - VGH Bayern, 27.10.1995 - 21 CS 95.858
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Die Mehrheit der von Hunden ausgehenden Gefahren beruht gerade auf hundetypischem, artgerechtem Verhalten, das ebenso wie ein außergewöhnlich aggressives Verhalten vom Schutzzweck des Art. 18 Abs. 2 LStVG erfasst wird (BayVGH vom 27.10.1995 Az. 21 CS 95.858 ). - VGH Bayern, 14.07.2011 - 10 ZB 10.1825
Hundehaltung; Maulkorbzwang
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Ist es in der Vergangenheit bereits zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr der realisierten Gefahr regelmäßig geboten (std. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt vom 14.7.2011 Az. 10 ZB 10.1825 Rdnr. 12 m.w.N.) Demgegenüber können sich die Kläger nicht darauf berufen, dass ihr Hund keine "Schuld" an diesen Vorfällen habe, weil er von den anderen Hunden angegriffen worden sei.
- VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099
Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit …
Die Sicherheitsbehörde hat hinsichtlich der Gefahr eine gerichtlich voll überprüfbare Prognose vorzunehmen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837, juris Rn. 17). - VGH Bayern, 13.01.2012 - 10 CS 11.2379
Art. 18 Abs. 2 LStVG:
Ob die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG im gerichtlichen Verfahren allein anhand aller zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung verfügbaren Tatsachen zu beurteilen ist oder ob angesichts dessen, dass es sich bei Anordnungen nach dieser Regelung um Dauerverwaltungsakte handelt, auf alle zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegenden tatsächlichen Verhältnisse abzustellen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. BayVGH vom 14.07.2011 Az. 10 ZB 10.1825 RdNr. 19; BayVGH vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 18).Ist es aber damit in der Vergangenheit auch hinsichtlich der Hündin "Phoebe" bereits zu Beißvorfällen gekommen, so kann davon ausgegangen werden, dass auch von "Phoebe" eine konkrete Gefahr ausgeht, zu deren Abwehr Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG rechtmäßig angeordnet werden können und regelmäßig geboten sind (vgl. BayVGH vom 14.07.2011 Az. 10 ZB 10.1825 RdNr. 17; BayVGH vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 19).
- VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688
Maulkorbzwang; hundetypisches Verhalten; sicherheitsrechtliche Zuordnung
Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Tier sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673
Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit …
In solchen Fällen sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, auch nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (st.Rspr.;… vgl. zuletzt BayVGH, B.v.31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9;… B.v.28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24; 10 ZB 11.1837 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse; …
Ist es in der Vergangenheit zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, regelmäßig geboten (st.Rspr. d. Senats; vgl. zuletzt Beschluss vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 19 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.01.2016 - 10 CS 15.2369
Untersagung der Hundehaltung
Auch der Hinweis des Antragstellers darauf, dass seit dem Ergehen der streitgegenständlichen Anordnung keine Vorfälle mit seinem Hund mehr bekannt geworden seien, widerlegt nicht per se die durch die bisherigen Vorfälle indizierte Gefahrenlage (BayVGH, B. v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 20). - VG Ansbach, 23.07.2018 - AN 15 S 17.02338
Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang
Da es sich bei dem zu befürchtenden Schaden um ein zukünftiges Ereignis handelt, hat die Gemeinde eine wertende Prognoseentscheidung über die zu erwartenden Schäden zu treffen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris). - VG Ansbach, 11.03.2022 - AN 15 S 21.2231
Rechtmäßige Anordnungen zur Hundehaltung wegen konkreter Gefahr
Da es sich bei dem zu befürchtenden Schaden um ein zukünftiges Ereignis handelt, hat die Gemeinde eine wertende Prognoseentscheidung über die zu erwartenden Schäden zu treffen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 17). - VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554
Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall
Bei Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen ist nach ständiger Rechtsprechung ein sicherheitsrechtliches Einschreiten nicht nur regelmäßig zulässig, sondern sogar geboten (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19;… U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46;… B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8;… Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 1.5.2018, Art. 18, Rn. 61). - VG Ansbach, 14.07.2021 - AN 15 S 21.00023
Anordnung des Leinenzwangs für Mischlingsrüden
Da es sich bei dem zu befürchtenden Schaden um ein zukünftiges Ereignis handelt, hat die Gemeinde eine wertende Prognoseentscheidung über die zu erwartenden Schäden zu treffen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 17). - VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460
Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls
- VG Ansbach, 15.05.2014 - AN 5 K 14.00097
Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang
- VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 K 18.01943
Die Anordnung von Leinenzwang bei einem Golden Retriever-Hund
- VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 S 18.01942
Anordnungen zur Haltung eines Hundes
- VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060
Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung
- VG München, 03.07.2014 - M 22 K 13.4606
Anleinzwang; Angst als konkrete Gefahr für die Gesundheit von Menschen; kein …