Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64889
VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 (https://dejure.org/2011,64889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 (https://dejure.org/2011,64889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2011 - 10 ZB 11.1837 (https://dejure.org/2011,64889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnungen zur Haltung eines Hundes; Gefahrenprognose; Zeitablauf zwischen Beißvorfall und Bescheidserlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Hund

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils ist immer schon dann erfüllt, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt haben (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00 ).
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053

    Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
    Denn bei großen und kräftigen Hunden kann eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG selbst dann getroffen werden, wenn es noch nicht zu Beißvorfällen gekommen ist (vgl. BayVGH vom 9.11.2010 NVwZ-RR 2011, 193), weil von ihnen trotz "normaler Aggressivität" Gefahren ausgehen.
  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
    Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind ihm sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 ).
  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
    Eine konkrete Gefahr liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn in einem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (BVerwG vom 18.12.2002 Az. 6 CN 1/02 ).
  • VGH Bayern, 27.10.1995 - 21 CS 95.858
    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
    Die Mehrheit der von Hunden ausgehenden Gefahren beruht gerade auf hundetypischem, artgerechtem Verhalten, das ebenso wie ein außergewöhnlich aggressives Verhalten vom Schutzzweck des Art. 18 Abs. 2 LStVG erfasst wird (BayVGH vom 27.10.1995 Az. 21 CS 95.858 ).
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 10 ZB 10.1825

    Hundehaltung; Maulkorbzwang

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
    Ist es in der Vergangenheit bereits zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr der realisierten Gefahr regelmäßig geboten (std. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt vom 14.7.2011 Az. 10 ZB 10.1825 Rdnr. 12 m.w.N.) Demgegenüber können sich die Kläger nicht darauf berufen, dass ihr Hund keine "Schuld" an diesen Vorfällen habe, weil er von den anderen Hunden angegriffen worden sei.
  • VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099

    Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit

    Die Sicherheitsbehörde hat hinsichtlich der Gefahr eine gerichtlich voll überprüfbare Prognose vorzunehmen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 13.01.2012 - 10 CS 11.2379

    Art. 18 Abs. 2 LStVG:

    Ob die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG im gerichtlichen Verfahren allein anhand aller zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung verfügbaren Tatsachen zu beurteilen ist oder ob angesichts dessen, dass es sich bei Anordnungen nach dieser Regelung um Dauerverwaltungsakte handelt, auf alle zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegenden tatsächlichen Verhältnisse abzustellen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. BayVGH vom 14.07.2011 Az. 10 ZB 10.1825 RdNr. 19; BayVGH vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 18).

    Ist es aber damit in der Vergangenheit auch hinsichtlich der Hündin "Phoebe" bereits zu Beißvorfällen gekommen, so kann davon ausgegangen werden, dass auch von "Phoebe" eine konkrete Gefahr ausgeht, zu deren Abwehr Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG rechtmäßig angeordnet werden können und regelmäßig geboten sind (vgl. BayVGH vom 14.07.2011 Az. 10 ZB 10.1825 RdNr. 17; BayVGH vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 19).

  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688

    Maulkorbzwang; hundetypisches Verhalten; sicherheitsrechtliche Zuordnung

    Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Tier sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    In solchen Fällen sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, auch nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (st.Rspr.; vgl. zuletzt BayVGH, B.v.31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v.28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24; 10 ZB 11.1837 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791

    Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse;

    Ist es in der Vergangenheit zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, regelmäßig geboten (st.Rspr. d. Senats; vgl. zuletzt Beschluss vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.01.2016 - 10 CS 15.2369

    Untersagung der Hundehaltung

    Auch der Hinweis des Antragstellers darauf, dass seit dem Ergehen der streitgegenständlichen Anordnung keine Vorfälle mit seinem Hund mehr bekannt geworden seien, widerlegt nicht per se die durch die bisherigen Vorfälle indizierte Gefahrenlage (BayVGH, B. v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 23.07.2018 - AN 15 S 17.02338

    Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang

    Da es sich bei dem zu befürchtenden Schaden um ein zukünftiges Ereignis handelt, hat die Gemeinde eine wertende Prognoseentscheidung über die zu erwartenden Schäden zu treffen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris).
  • VG Ansbach, 11.03.2022 - AN 15 S 21.2231

    Rechtmäßige Anordnungen zur Hundehaltung wegen konkreter Gefahr

    Da es sich bei dem zu befürchtenden Schaden um ein zukünftiges Ereignis handelt, hat die Gemeinde eine wertende Prognoseentscheidung über die zu erwartenden Schäden zu treffen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 17).
  • VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554

    Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall

    Bei Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen ist nach ständiger Rechtsprechung ein sicherheitsrechtliches Einschreiten nicht nur regelmäßig zulässig, sondern sogar geboten (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 19; U.v. 25.11.2014 - 10 BV 13.1151 - juris Rn. 46; B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8; Schenk in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand 1.5.2018, Art. 18, Rn. 61).
  • VG Ansbach, 14.07.2021 - AN 15 S 21.00023

    Anordnung des Leinenzwangs für Mischlingsrüden

    Da es sich bei dem zu befürchtenden Schaden um ein zukünftiges Ereignis handelt, hat die Gemeinde eine wertende Prognoseentscheidung über die zu erwartenden Schäden zu treffen (BayVGH, B.v. 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837 - juris Rn. 17).
  • VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460

    Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls

  • VG Ansbach, 15.05.2014 - AN 5 K 14.00097

    Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang

  • VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 K 18.01943

    Die Anordnung von Leinenzwang bei einem Golden Retriever-Hund

  • VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 S 18.01942

    Anordnungen zur Haltung eines Hundes

  • VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung

  • VG München, 03.07.2014 - M 22 K 13.4606

    Anleinzwang; Angst als konkrete Gefahr für die Gesundheit von Menschen; kein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht